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Konsularische Registrierung

Die konsularische Registrierung für einen Daueraufenthalt/unbefristeten Aufenthalt 

Laut dem Gesetz der Republik Armenien „Über die staatliche Aufenthaltsregisitrierung“ Artikel 7, Absatz 2, in dem gilt es: „Der armenische Bürger, der länger als 6 Monate sich außerhalb des Gebietes der Repbulik Armenien befindet, ist verpflichtet den entsprechenden konsularischen Amt oder die diplomatische Vertretung der Republik Armenien darüber schriftlich zu benachrichtigen“.Der armenische Bürger, der aus der unbefristeten Registrierung der Republik Armenien abgemeldet ist und einen unbefristeten Aufenthalt im Ausland besitzt, muss sich der diplomatischen Vertretung oder der konsularischen Behörde der Republik Armenien für die konsularische Registrierung des Daueraufenthaltes stellen.

Für die Registrierung beim Konsulat für einen Daueraufenthalt ist es erforderlich die folgenden Dokumente persönlich oder per Einschreiben  bei der diplomatischen Vertretung oder der konsularischen Behörde der Republik Armenien einzureichen: 

  1. Der Antrag auf ein Daueraufenthalt für die Registrierung beim Konsulat (die Stelle für amtliche Eintragungen nicht ausfüllen),
  2. Der Pass,
  3. Der ausgefüllte Fragebogen für die Registrierung,
  4. Ein farbiges Foto in der Größe eines Passes,
  5. Eine Bescheinigung, dass den Aufenthaltserlaubnis für das jeweilige Land bestätigt oder die Kopie dieser Bescheinigung, dass von einem Notar beglaubigt ist (wenn es nicht im Pass vorhanden ist)
  6. Die Quittung für die zu zahlende vorgeschriebene staatliche Gebühr. 

Die konsularische Registrierung für einen befristeten Aufenthalt

Der armenische Bürger mit einem befristeten Arbeitsvisum oder einem Studentenvisum im Ausland wie auch die einen unbefristen Aufenthalt in dem jeweiligen Land besitzen, jedoch nicht von der unbefristetn Registrierung befreit sind, müssen sich der befristeten konsularischen Registrierung bei einer diplomatischen Vertretung oder einer konsularischen Behörde stellen.

Für eine befristete Registrierung beim Konsulat ist es erforderlich die folgenden Dokumente persönlich oder per Einschreiben  bei der diplomatischen Vertretung oder der konsularischen Behörde der Republik Armenien einzureichen: 

  1. Der Antrag auf einen befristeten Registrierung beim Konsulat (die Stelle für amtliche Eintragungen nicht ausfüllen),
  2. Der Pass,
  3. Der ausgefüllte Fragebogen für die Registrierung,
  4. Ein farbiges Foto in der Größe eines Passes,
  5. Eine Bescheinigung, dass den legalen Status für das jeweilige Land bestätigt oder die Kopie dieser Bescheinigung, dass von einem Notar beglaubigt ist (wenn es nicht im Pass eingetragen ist)
  6. Die Quittung für die zu zahlende vorgeschriebene staatliche Gebühr.

 

 

 

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