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Notarielle Angelegenheiten

Die konsularische Beglaubigung und die notariellen Aufgaben 

a) Konsularische Beglaubigung in Botschaften und Konsulaten 

Das Ziel der konsularischen Beglaubigung ist es die Echtheit der vorliegenden Unterschriften in Dokumenten festzustellen und zu bestätigen, wie auch ihre Übereinstimmung der Gesetze des staatlichen Residenzes. Die entsprechenden Beamten der diplomatischen Vertretung oder die konsularische Behörde der Republik Armenien bestätigen die Dokumente und Akten unter der Beteiligung ihrer zuständigen Behörde des konsularischen Bereiches oder sie stellen diese aus. In der Regel werden diese Dokumente und Akten seitens der Außenverwaltung des staaltichen Residenzes bestätigt. Die zuständigen Behörden der Republik Armenien nehmen solche Dokumente nur in dem Fall zur Prüfung, wenn eine konsularische Beglaubigung vorhanden ist und dabei nichts anderes in den internationalen Verträgen der Republik Armenien vorgesehen ist, an dem die Repbulbik Armenien und der staatlichen Residenz teilnimmt. Jene Dokumente und Akten sind der Beglaubigung nicht untergeordnet, welche gegen die Gesetzgebung der Republik Armenien widersprechen oder mit ihren Inhalt die Interessen der Republik Armenien verletzen oder beinhalten in ihr Ehre und Würde der Bürger der Republik Armenien mit lästigen Informationen.  

b) Konsularische Beglaubigung in der Konsularabteilung vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Armenien 

Der Empfang für die konsularische Beglaubigung der Dokumente wird durch die Konsularabteilung vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Armenien am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag um 9:30 Uhr bis 13:00 Uhr in der Amiryan Straße am Eingang des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Armenien gewährleistet. Seitens der Konsularabteilung werden folgende Dokumente bestätigt:

·    Die abschließenden Dokumente, die seitens der Bildungseinrichtung der Republik Armenien ausgestellt werden und auf deren Grundlage gebildeten Bescheinigungen Extrakte von diese sind. Wenn jener Staat, wo es vorgesehen ist das Dokument zu verwenden und an dem Haager Abkommen vom 5. Oktober 1961 (über das Apostille) „Die Bekanntgebung über die Forderung der Legalisierung der ausländischen offiziellen Dokumenten als ungültig zu erklären“ teilnimmt, dann werden diese vom Apostille bestätigt (Klicken Sie hier für die Liste der teilnehmenden Staaten des Abkommens).

·    Die oben genannten Abkommen sind für die Nutzung der nicht vereinigten Staaten vorgesehen, desen Dokumente mit armenischen Wurzeln nach notarieller Ordnung bestätigt werden und durch den Leiter der Notarabteilung des Ministeriums für Justiz der Republik Armenien vergewissert wird.

·    In der Republik Armenien wird durch die diplomatische Vertretung der ausländischen Staaten die Dokumente und die Akten akkreditiert oder beglaubigt, welche für den Einsatz in der Region der Republik Armenien vorgesehen sind. 

Anmerkungen 

  1. In der Konsularabteilung vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Armenien ist für die Beglaubigung der Dokumente oder für die Bestätigung mit Apostille eine staatliche Gebühr in Höhe von 5000 AMD (Armenische Dram) festgesetzt. Der Betrag wird in jedem Bankinstitut der Republik Armenien auf die Kontonummer 900005163515 überwiesen.
  2. Die Dauer des Dienstes wird in zwei Werktagen ausgeführt. Die Konsularabteilung vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Armenien behält sich das Recht vor die Einrichtung, der die Dokumente zur Verfügung gestellt hat, Befragungen durchzuführen, mit dem Zweck deren Echtheit der Dokumente zu prüfen. In diesem Falle verlängert sich die Dauer dieses Dienstes bis die Antwort der Befragung erhalten wird. 

Die notarielle Aufgaben 

Die diplomatischen Vertretungen und die konsularischen Behörden der Republik Armenien im Ausland sind zuständig die vorgesehenen Dokumente zur Verwendung in der Republik Armenien notariell zu beglaubigen . Sie können auch jene vorgesehene Dokumente zur Verwendung im Ausland legalisieren, die in eine oder andere Weise mit den Bürgern der Republik Armenien in Berührung kommen, sowie jene Dokumente oder deren Kopien, welche den ausländischen Bürgern gehören und sich auf ihre Tätigkeit und Aufenthalt in Armenien beziehen. 

Die diplomatischen Vertretungen und die konsularischen Behörden führen nur folgende Tätigkeiten aus: 

·  Sie beglaubigen Transaktionen, Verträge, Vollmachtsurkunden, Abkommen usw. ,

·  Sie unternehmen Maßnahmen für den Schutz des erblichen Eigentums,

·  Sie beglaubigen die Richtigkeit der Kopien/Lichtkopien und ihre Angaben,

·  Sie beglaubigen die Echtheit der Unterschriften in Dokumenten,

·  Sie beglaubigen die Richtigkeit der Dokumente, die von einer Sprache in eine andere Sprache übersetzt wurden,  

·  Die Bestätigung über die Tatsache des Bürgers am Leben zu sein und an einem bestimmten Ort zu befinden,

·  Sie bestätigen die Identität des Bürgers und das Bild der abgebildeten Person,

·  Sie bestätigen den Zeitpunkt der Einreichung der Dokumente,

·  Sie nehmen die hinterlegten Dokumente an. 

Anmerkungen 

Für zusätzliche Informationen über die betreffende Ausführungen der konsularischen Beglaubigung und notariellen Aufgaben können Sie sich mit der nächstgelegenen diplomatischen Vertretung oder der konsularischen Behörde der Republik Armenien in Kontakt setzen.

 

 

 

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