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Staatsaufbau

Der Präsident

Der Präsident der Republik ist das Oberhaupt des Landes. Der Präsident ist zuständig für Bewahrung der Verfassung, sichert die regelmäßige Tätigkeit der gesetzgebenden, ausführenden und rechtsprechenden Gewalten ab. Er ist Garant der Unabhängigkeit, der territorialen Integrität und Sicherheit der Republik. Der Präsident wird von den Bürgern der Republik Armenien für fünf Jahre gewählt.

Die Legislative

Die höchste gesetzgebende Gewalt in Armenien ist die einkammerige Nationalversammlung. Die Nationalversammlung besteht aus 131 Abgeordneten. Sie wird für fünf Jahre gewählt. Die letzten Parlamentswahlen fanden im Mai 2007 statt.
 


Die Exekutive

Die Exekutive wird von der Regierung der Republik Armenien ausgeübt. Die Regierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern. Der Präsident ernennt durch Beratung mit den Fraktionen der Nationalversammlung den Ministerpräsidenten, der das Vertrauen der Mehrheit der Abgeordneten im Parlament genießt. Der Präsident der Republik ernennt und entlässt auf Vorschlag des Ministerpräsidenten die Regierungsmitglieder.  

Die Judikative

Die rechtsprechende Gewalt wird in der Republik Armenien durch die  Gerichte gemäß den Gesetzen und der Verfassung ausgeübt. In Armenien bestehen Gerichte der ersten Instanz, die Berufungsgerichte und das Kassationsgericht. Der höchste rechtsprechende Organ in Armenien ist das Kassationsgericht, das außer der Verfassungsjustiz für die gleiche Anwendung des Gesetzes zuständig ist. Die Verfassungsjustiz in Armenien wird vom Verfassungsgericht ausgeübt. Die Unabhängigkeit der Gerichte wird durch Verfassung  und Gesetze garantiert. Aufgrund der Verfassung und den Gesetzen wird der Justizrat gestaltet. Die Staatsanwaltschaft in der Republik Armenien ist ein einheitliches System, die vom Generalstaatsanwalt geleitet wird.   

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