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Der Internationale Gerichtshof entscheidet, dass der Lachin-Korridor geöffnet werden muss, und lehnt den Gegenantrag Aserbaidschans ab: Erklärung des Außenministeriums von Armenien

22 february, 2023
Der Internationale Gerichtshof entscheidet, dass der Lachin-Korridor geöffnet werden muss, und lehnt den Gegenantrag Aserbaidschans ab: Erklärung des Außenministeriums von Armenien
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Wir begrüßen die Urteile des Internationalen Gerichtshofs vom 22. Februar zu den Anträgen Armeniens und Aserbaidschans auf vorläufige Maßnahmen im Rahmen des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung (UN-Anti-Rassismus-Konvention).

Der Gerichtshof hat Aserbaidschan in dem von Armenien dagegen eingeleiteten Verfahren eine rechtskräftige Anordnung erlassen, während die Anträge Aserbaidschans in dem Parallelverfahren Aserbaidschans gegen Armenien kategorisch abglehnt wurden. In der erwähnten Anordnung hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Gefahr einer irreparablen Verletzung der Rechte der Armenier im Rahmen der UN-Anti-Rassismus-Konvention unmittelbar bevorsteht, und wies Aserbaidschan an, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den ungehinderten Verkehr von Personen, Fahrzeugen und Fracht entlang des Lachin-Korridors in beide Richtungen zu gewährleisten.

Im Gegensatz dazu lehnte das Gericht einstimmig den Antrag Aserbaidschans auf dringende Maßnahmen in Bezug auf die gefälschten Behauptungen über die Verlegung von Landminen durch Armenien in Berg-Karabach und den umliegenden Gebieten vollständig ab.

Daher sollten nach den Anordnungen des Gerichts die Blockade von Berg-Karabach und andere Aktionen Aserbaidschans sofort gestoppt werden. Armenien wird die Situation genau beobachten und das Gericht über etwaige Verstöße informieren, während Armeniens Verfahren gegen Aserbaidschan weitergeht.

Wir fordern internationale Partner auf, wirksame Schritte zu unternehmen, um die sofortige Umsetzung des Urteils des Internationalen Gerichtshofs durch Aserbaidschan sicherzustellen.

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