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Passangelegenheiten

Der Erhalt oder der Umtausch eines Passes

 

Für den Erhalt (Umtausch) des Passes ist es erforderlich die folgenden Dokumente persönlich bei der diplomatischen Vertretung oder der konsularischen Behörde der Republik Armenien einzureichen: 

  1. Den abgelaufenen oder den nicht brauchbaren, ungültigen Pass des armenischen Staatsbürgers (Im Falle eines Umtausches des armenischen Passes) oder den ehemaligen UdSSR Reisepass für die ausgewanderten Bürger mit einem Daueraufenthalt oder Reisepässe der  ehemaligen UdSSR (für die, die vorläufige Registrierung haben),
  2. Geburtsurkunde im Origianl (Für den Fall, dass man mit 16 Jahren den ersten Pass bekommt),
  3. Das Dokument bezüglich der Militärregistrierung oder (für die vorläufig ausgewanderten Vertreter des männlichen Geschlechts, dessen 16. Lebensjahr vollendet ist und den armenischen Pass zum ersten Mal erhalten),
  4. Die Kopien der Pässe der Eltern (nur die Seiten mit Angaben) (Für den Fall, dass man mit 16 Jahren den ersten Pass bekommt),
  5. Die Einwilligung einer der Eltern für Kinder unter 18 Jahren. Wenn ein Elternteil ausländischer Staatsbürger ist, dann ist die Einwilligung bezüglich des Kindes armenischer Staatsbürger zu sein auch erforderlich,
  6. Die Fotokopien über die Angaben des Wehrpasses und die Seiten mit den Angaben über die Militärregistrierung (Für die bis zu 50 jährigen Männer mit einem unbefristeten Aufenthalt im Ausland und von der Republik Armenien nicht abgemeldet sind),
  7. Eine Bescheinigung, die das Aufenthaltserlaubnis für das jeweilige Land bestätigt oder die Kopie dieser Bescheinigung, dass von einem Notar beglaubigt ist (wenn es nicht im Reisepass eingetragen ist),
  8. Eine Bescheinigung von der zuständigen Behörde im Falle des Verlustes des Passes (Polizei-Bericht),
  9. Im Falle der Änderung des Nachnamens bei der Eheschließung ist die Heiratsurkunde im Origianal mit den Angaben des geänderten Nachnamens erforderlich,
  10. Für den Pass 4 identische farbige Lichtbilder (35x45mm),
  11. Das Formblatt 1 über den Erhalt des Passes (Anhang 1) und das Antragsformular (Anhang 2) werden vor Ort bei der diplomatischen Vertretung oder der konsularischen Behörde der Republik Armenien ausgefüllt. Die Anträge von BürgerInnen der Republik Armenien, die ihren 16 Jahren nicht vollendet haben, werden von einem Elternteil oder von einem gesetzlichen Vertreter (Vormund oder Betreuer/Treuhänder) unterschrieben,
  12. Die Quittung für die zu zahlende vorgeschriebene staatliche Gebühr. Für 16 Jährige, die ihren Pass zum ersten Mal erhalten, ist es kostenfrei. 

Die Verlängerung der Gültigkeit

Die allgemeine Frist für den Gebrauch des Passes von den BürgerInnen der Republik Armenien und/oder die Verlängerung der Gültigkeit im Ausland 

Für den Zweck, den allgemeinen Frist des Passes und/oder die Gültigkeit im Ausland vom BürgerInnen der Republik Armenien zu verlängern, ist es erforderlich persönlich oder per Einschreiben die folgenden Unterlagen an die diplomatische Vertretung oder an die konsularische Behörde der Repbulik Armenien (Klicken Sie hier, um die Liste zu sehen) vorzulegen :

  1. Das vorgeschriebe Antragsformular (die Stelle für amtliche Eintragungen nicht ausfüllen),
  2. Der Pass,
  3. Eine Kopie der Bescheinigung, die das Aufenthaltserlaubnis für das jeweilige Land bestätigt, die von einem Notar beglaubigt ist (wenn es nicht im Pass eingetragen ist),
  4. Die Fotokopien über die Angaben des Wehrpasses und die Seiten mit den Angaben über die Militärregistrierung (Für die bis zu 50 Jährigen Männer mit einem unbefristeten Aufenthalt im Ausland und vom Republik Armenien nicht abgemeldet sind),
  5. Die Quittung für die zu zahlende vorgeschriebene staatliche Gebühr (Es werden zwei getrennte Zahlungen vorgenommen; zum einen für die allgemeine Frist des Passes und zum anderen für die Verlängerung der Gültigkeit im Ausland). 

Die Verlängerung der Gültigkeit des Passes vom BürgerInnen der Republik Armenien im Ausland 

  1. Das vorgeschriebe Antragsformular (die Stelle für amtliche Eintragungen nicht ausfüllen),
  2. Der Pass,
  3. Eine Kopie der Bescheinigung, die das Aufenthaltserlaubnis für das jeweilige Land bestätigt, die von einem Notar beglaubigt ist (wenn es nicht im Pass eingetragen ist),
  4. Die Fotokopien über die Angaben des Wehrpasses und die Seiten mit den Angaben über die Militärregistrierung (Für die bis zu 50 jährigen Männer mit einem unbefristeten Aufenthalt im Ausland und vom Republik Armenien nicht abgemeldet sind),
  5. Die Quittung für die zu zahlende vorgeschriebene staatliche Gebühr.

 

 

 

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